TRAGWERKSPLANUNG/STATIK

Ziel der Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist als Hilfsmittel die statische Berechnung, welche auf den Regeln der Baustatik beruht, benutzt.

Im Sinne des Bauordnungsrechts ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig. Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln entsprechen.
Wir bieten folgende Statikerleistungen:

Grundlagenermittlung
Wir klären mit Ihnen zusammen die grundsätzliche Aufgabenstellung.

Vorplanung
Wir erarbeiten die wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe.

Entwurfsplanung
Konzeption einer Lösung für die Planungsaufgabe.

Genehmigungsplanung
Die Erarbeitung und Einreichung der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen.

Ausführungsplanung
Die Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Planungen.



Wir behalten für Sie den Überblick. Als verlässliche und kompetente Ansprechpartner bilden wir die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und ausführende Baufirmen.