BERATUNG FÜR GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG

Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, z.B. Rohrleitungen, Schächte, Reinigungsöffnungen und Bauwerke soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind.

Die Dichtheit der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist daher, ebenso wie die der öffentlichen Abwasseranlage, eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre einwandfreie Funktion und einen rechtssicheren Zustand. Die jeweiligen Eigentümer sind verpflichtet, ihre Abwasseranlagen nach den gesetztlichen und technischen Anforderungen zu errichten und zu betreiben.

Wer auf dem Grundstück eine Abwasseranlage betreibt, unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt u.a. fest, welche Grundsätze bei der Errichtung und dem Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind.

Zur Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) auf Dichtheit gehören der Bestandsplan der GEA, die Reinigung der GEA, die optische TV-Inspektion mittels Kanalfernsehuntersuchung, Druckprüfung mit Luft und Wasser und die Erstellung des Nachweises der Dichtheitsprüfung.

Wir behalten für Sie den Überblick. Als verlässliche und kompetente Ansprechpartner bilden wir die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und ausführende Baufirmen.